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N26 Bank GmbH kündigt fristlos zahlreiche Girokonten!

N26 Bank GmbH kündigt fristlos zahlreiche Girokonten!  

Was war geschehen?

Die N26 Bank kündigt seit März 2022 zahlreiche Konten von Verbrauchern, und zwar fristlos. Kunden konnten völlig unerwartet nicht mehr über ihr Geld verfügen. Auch die Kreditkarten wurden plötzlich gesperrt.

Bei anderen Kunden hat sie eine Frist gesetzt, um ein alternatives Konto zu benennen, auf welches das Guthaben ausgekehrt werden konnte.

Kunden hatten zuvor ein automatisiert formuliertes Schreiben per E-Mail erhalten, in welcher die N26 Bank die außerordentliche Kündigung des Vertrags erklärte. Hierin heißt es:

„um die Privatsphäre und Sicherheit unserer Kunden zu gewährleisten, sind wir verpflichtet, regelmäßige Kontrollen von Konten und Transaktionen durchzuführen.

Wir haben kürzlich auf deinem Konto einen Verstoß gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellt. Daher erklären wir die außerordentliche Kündigung deines N26-Kontos. Die Kündigung erfolgt gemäß den “Grundregeln für das Verhältnis zwischen Kunde und Bank”.“

Die Kunden fragten sich anschließend, welchen Verstoß sie begangen haben sollen.

 

Was war der wirkliche Hintergrund der massenweisen Kündigungen?

In einem Interview auf Handelsblatt erklärte der Co-Gründer, dass die N26 Bank eine Null-Toleranz Richtlinie bei Finanzkriminalität verfolge. Nach Einführung von neuen technischen Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung von Betrug seien dann eine Reihe von Konten automatisiert geschlossen worden, wobei es sich um ein Versehen gehandelt habe.

Im Ergebnis heißt das: Ihre Kontobewegungen haben einen Geldwäscheverdacht ausgelöst.

 

Welche Ansprüche können gegen die N26 Bank durchgesetzt werden?

Frau Rechtsanwältin Handan Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, konnte von der N26 Bank nicht nur die Auszahlung des Guthabens sowie die Kontoauszüge der letzten drei Monate einfordern.

Durch die plötzliche Kontosperre konnte sie für ihren Mandanten auch erfolgreich einen Schadensersatz durchsetzen. Denn der Kunde konnte aufgrund der Kontosperre seine unmittelbar anstehende Urlaubsreise, die seit Monaten gebucht und bereits bezahlt worden war, nicht mehr antreten. Hier hat die N26 Bank die kompletten Reisekosten erstattet, die sich auf mehr als 500,00 Euro beliefen.

Schadensersatz kann aber auch für nicht eingelöste Lastschriftmandate, Kontowechselgebühren und ähnliches gefordert gemacht werden.  Denn die N26 Bank hatte unstreitig zugestanden, dass es sich bei den Kontoschließungen um technische Versehen handelte. Deswegen haftet sie für diejenigen Schäden, die aus der unberechtigten Kündigung und insbesondere Sperrung des Kontos, entstehen.

Beachten Sie bitte gleichwohl, dass jeder Fall ein Einzelfall ist.

 

Rechtlicher Hintergrund bei einer Kündigung des Kontos?

Bei Abschluss eines Kontovertrages werden im Kontoeröffnungsantrag u.a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken (AGB-Banken) einbezogen, die die Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kunde auf einer einheitlichen Basis regeln sollen.

Nr. 18 und Nr. 19 AGB-Banken beinhalten die Kündigungsrechte des Kunden sowie des Kreditinstituts.

In Sonderbedingungen können hierzu abweichende Regelungen getroffen werden (vgl. z.B. die Bedingungen für den Lastschrifteinzug).

In beiden Fällen kann die gesamte Geschäftsverbindung oder können einzelne Geschäftsbeziehungen gekündigt werden.

 

Wie geht es nach einer Kündigung i.d.R. weiter?

Wird der Girovertrag gekündigt, wandelt sich dieser in ein Abwicklungsverhältnis um.

Über ein Guthaben kann der Kunde verfügen, da seine Forderung gegen das Kreditinstitut aus § 700 BGB mit der Kündigung fällig gestellt wurde.

Die Verfügung kann er in Form einer Barabhebung oder durch Überweisung auf ein anderes Konto vornehmen.

Nr. 19 Abs. 5 AGB-Banken enthält zum Schutz des Kunden eine zusätzliche Regelung für den Fall einer fristlosen Kündigung. Danach ist dem Kunden eine angemessene Abwicklungsfrist zu gewähren. Zwar wird die Kündigung sofort wirksam, dem Kunden wird jedoch eine Schonfrist eingeräumt. Diese Schonfrist hat die N26 Bank hier aber nicht eingehalten.

Zu beachten ist, dass die Kontokündigung als solche nur dazu führt, dass kein weiterer Zahlungsverkehr über das Konto abgewickelt wird und auch alle anderen damit im Zusammenhang stehenden Aktivitäten (wie z.B. die Erteilung von Rechnungsabschlüssen) eingestellt werden.

Das Konto als solches bleibt aber noch weiterhin existent, auch wenn es abgeschlossen ist. Zur vollständigen Beseitigung eines gekündigten Kontos bedarf es eines Löschungsauftrags des Kontoinhabers.

 

Betroffene N26-Kunden können sich an Frau Rechtsanwältin Kes, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, wenden. Wir vertreten die rechtlichen Interessen von Privatanlegern bundesweit.


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