Onlinebanking Betrug beziehungsweise Malware bei Banking-Apps ist für Privatanleger ein sehr ärgerlicher Vorfall. Oft ist völlig unklar und nicht logisch nachvollziehbar, wie das Konto plötzlich leergeräumt werden konnte.
Wendet sich der Privatanleger nunmehr hoffnungsvoll an seine Bank und fordert diese zur Erstattung auf, lehnen die meisten Kreditinstitute eine solche Erstattung ab und werfen dem Kunden eine „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Immerhin habe ihr System erkannt, dass Sie, der Kunde, sich eingeloggt und ein neues TAN-Gerät autorisiert hätten oder diese oder jene Transaktion mit Ihrem dort als vertrauenswürdig erkannten Autorisierungs-Endgerät (meist eine Push-TAN-App auf dem hinterlegten Mobilfunkgerät) freigegeben hätten.
Völlig enttäuscht suchen die Betroffenen rechtlichen Rat und Unterstützung bei einem Anwalt.
Malware bei Banking-Apps Onlinebetrug Anwalt
Bisher haben nur diejenigen Kunden, die ihren Anspruch auf Erstattung gerichtlich verfolgen konnten, Erstattungen einfordern können. Andere wiederum konnten ihren Schaden durch interne Haftungsfonds/ Versicherungen der Kreditinstitute regulieren lassen.
Offizielle Warnung der BaFin
Nunmehr können auch die anderen Betroffenen aufatmen. Denn es gibt eine offizielle Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass eine Malware namens „Godfather“ Banking-Apps auch in Deutschland gezielt angreift und Kunden gezielt auf täuschend echte Bank-Websiten umleitet, damit die Täter dort die Daten abfangen können.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt mit, dass Schadsoftware Eingaben von Nutzerinnen und Nutzern bei Banking- und Krypto-Apps aufzeichnet.
Hiervon sollen insgesamt rund 400 Banking- und Krypto-Apps betroffen sein, darunter auch solche von Betreibern aus Deutschland.
Wie genau die Software auf die infizierten Endgeräte von Privatkunden gelangt, ist unklar.
Bekannt sei jedenfalls, dass Godfather gefälschte Websites von regulären Banking- und Krypto-Apps anzeigt. Loggen sich Verbraucher über diese Websites ein, werden ihre Login-Daten an die Cyber-Kriminellen übermittelt. Die Schadsoftware verschickt zudem Push- Benachrichtigungen, um an die Codes für die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu gelangen.
Mit diesen Daten können die Cyber-Kriminellen möglicherweise auf die Konten und Wallets von Verbrauchern zugreifen.
Konkrete Analysen der Schadsoftware werden durch die Sicherheitsfirmen Group-IB und Cyble veröffentlicht.
Auch das Bundesamt für Sicherheit (BSI) informiert Sie über konkrete Handlungsempfehlungen.
Mit dieser offiziellen Warnung der BaFin können nunmehr all diejenigen aufatmen, die bisher den Argumenten und Beweisen ihrer Kreditinstitute hilflos ausgeliefert waren. Denn viele Kunden wissen nicht, wie ihre Daten abgefangen werden konnten oder wie eine tatsächlich nicht erfolgte Bestätigung der PushTAN bei der Bank technisch als „störungsfrei“ eingeordnet werden konnte.
Es wird den Kreditinstituten jetzt nicht mehr so einfach möglich sein, die nicht autorisierte Zahlung auf ein „grob fahrlässiges Verhalten“ des Kunden abzuwälzen.
Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten wie Malware bei Banking-Apps und Onlinebetrug ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.
Sie können uns unverbindlich kontaktieren und ihre Vertragsunterlagen zusenden. Für eine Erstberatungspauschale, welche vollständig auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise. Zudem erläutern wir Ihnen alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!