Das Hamburger Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG wurde gleich in mehreren Fällen gerichtlich wegen eines Schneeballsystems verurteilt.
Ein Schneeballsystem stellt einen Anlegerbetrug dar, bei welchem das Unternehmen über kein eigenes oder hinreichendes Kapital verfügt. Die ausscheidenden Anleger werden mit neuem Anlegerkapital, statt aus Gewinnen und Rücklagen der Gesellschaft, bedient. Diese Vorgehensweise stellt strafrechtlich einen Eingehungsbetrug dar und ist zivilrechtlich sittenwidrig.
Den Privatanlegern wurde Miteigentum an Wohnungen in Kanada oder Dubai versprochen und das für eine relativ kurze Anlagedauer von mindestens 4 Jahren. Es wurde suggeriert, dass das Miteigentum grundbuchrechtlich gesichert sei, weshalb es sich um ein sog. Direktinvestment handele.
Liest man aber auch das Kleingedruckte in den Verträgen, so erkennt man, dass es sich um sog. Nachrangdarlehen handelte, die erhebliche Nachteile für Privatanleger haben und das Schneeballsystem somit einen Anlegerbetrug darstellen. Diese Nachteile können sogar einen Totalverlust bedeuten. Denn Nachrangdarlehen sind mit einem Rangrücktritt versehen, und werden im Falle einer Insolvenz nachrangig zu allen anderen Insolvenzgläubigern behandelt, § 39 InsO.
Bisher gerichtlich bestätigtes Schneeballsystem stellten folgende Direktinvestments dar:
- Kanada Real Estate Direkt, Urteil des LG Hamburg vom 19.02.2021, Az. 325 O 100/19
- Dubai Real Estate Direkt, Urteil des LG Hamburg am 13.09.2022 ,Az. 333 O 3/22
Sofern Anleger an anderen Emissionen beteiligt sind, etwa in einem MAP Multi Asset Portfolio Ansparfonds, und hier ratierliche Zahlungen leisten, sollte eine Rückabwicklung des Vertrags angestrebt werden.
Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten.
Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.
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