Thomas LLoyd – Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG / CTI 9D
Geschäftsmodell des Unternehmens
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Zweiten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG besteht darin, eigenes Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu verwalten.
Dies geschieht durch den Erwerb, das Halten, das Verwalten und den Verkauf von direkten und indirekten Beteiligungen (Gesellschaftsanteile, stille Beteiligungen, Genusskapitalbeteiligungen usw.) an inländischen Unternehmen, die hauptsächlich im Bereich Cleantech tätig sind.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der typischen stillen Beteiligung an der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH mit Sitz in Langen. Diese Beteiligung wird erworben, gehalten, verwaltet und gegebenenfalls veräußert. Der Vertrag über die stille Beteiligung wurde am 10.10.2011 geschlossen und zuletzt am 18.07.2013 geändert.
Ziele und Strategien
Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG ermöglicht es Anlegern, unternehmerische Beteiligungen durch den Erwerb von Kommanditanteilen gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) einzugehen, entweder als Direktkommanditist oder indirekt als Treugeber über die Cleantech Treuvermögen GmbH mit Sitz in Langen.
Das Anlageziel der Gesellschaft besteht darin, das durch die genannten Beteiligungsmöglichkeiten generierte Kapital in eine stille Beteiligung zu investieren. Auf diese Weise beabsichtigt sie, am wirtschaftlichen Erfolg und dem Unternehmenswachstum der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH teilzuhaben. Das übergeordnete Ziel besteht darin, auf diese Weise ein nachhaltig positives Unternehmensergebnis zu erzielen.
Beteiligungsmöglichkeiten der Privatanleger
Privatanleger konnten sich als unmittelbar oder mittelbar, als Treugeber über die Treuhandkommanditistin, als Kommanditist beteiligen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag sowie aus den §§ 171 ff HGB.
Kritik durch Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale
Das Unternehmen steht gegenwärtig jedoch inmitten von erheblicher Kritik. Die Stiftung Warentest hat über viele Jahre hinweg über schwerwiegende Probleme berichtet und das Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt. Gekündigte Verträge werden Anlegern nicht ausgezahlt.
Ein umfangreiches Gutachten der Bundesverbraucherzentrale, erstellt von Herrn Stefan Loipfinger, bietet Einblicke in die internen Unternehmensstrukturen, die berechtigte Zweifel an der Sicherheit der Anlage aufkommen lassen.
Handlungsempfehlung für Privatanleger
Privatanleger der ThomasLLoyd Gruppe, die mit der Entwicklung ihrer Kapitalanlage unzufrieden sind, haben die Möglichkeit, eine rechtliche Überprüfung ihrer Investition in Betracht zu ziehen.
Ein spezialisierter Anwalt im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht kann dabei unterstützen, die individuellen Rechte und Ansprüche der Anleger zu ermitteln.
Dies könnte beispielsweise die Überprüfung möglicher Fehler in der Anlageberatung umfassen, wodurch potenzielle Schadensersatzansprüche der Anleger entstehen könnten.
Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.
Für eine Erstberatungspauschale nach § 34 RVG, welche in voller Höhe auf eine spätere Tätigkeit angerechnet wird, prüfen wir Ihre Verträge und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise.
Zudem erläutern wir Ihnen alle Kosten, die im Rahmen einer Rechtsverfolgung entstehen.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, erstellen wir kostenlos eine Deckungsanfrage.
Nehmen Sie gleich hier Kontakt mit uns auf:
Rechtsanwältin Handan Kes
-Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht-
Klaus-Kordel-Str. 4, c/o ZWO65, D-54296 Trier
Tel.: +49 (0) 651- 56 123 941
E-Mail: Post@rechtsanwaltskanzlei-kes.de
Sie finden uns auch unter www.anwalt.de/handan-kes
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, welche Sie hier finden.