Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 21. November 2024 eine bedeutende Entscheidung für Anleger von Genussrechten getroffen. Das Gericht verpflichtete eine Gesellschaft zur Rückzahlung der investierten Summe sowie zur Zahlung ausstehender Erträge. Zudem wurden Verzugszinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Diese Entscheidung bietet betroffenen Investoren eine wertvolle Orientierung und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen.
Rechtliche Ausgangslage
Der Streitfall dreht sich um die Rückzahlungsansprüche aus Genussrechten, die ursprünglich von einer Gesellschaft begeben wurden und nach einer Verschmelzung von der Beklagten übernommen wurden. Die beklagte Gesellschaft verweigerte die Auszahlung unter Berufung auf Liquiditätsprobleme sowie einen angeblichen Bilanzverlust.
Kernpunkte der gerichtlichen Entscheidung
- Fälligkeit der Rückzahlung: Das Gericht stellte fest, dass die Ansprüche des Klägers auf Rückzahlung der Genussrechte mit dem Laufzeitende am 30. Juni 2021 fällig wurden. Ein Zahlungsaufschub war nach den Vertragsbedingungen nicht vorgesehen.
- Unwirksamkeit des Liquiditätsvorbehalts: Die Beklagte argumentierte, dass eine Auszahlung aufgrund von Liquiditätsproblemen nicht möglich sei. Das Gericht erklärte die entsprechende Vertragsklausel jedoch für unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstieß. Eine solche Klausel muss klar und verständlich sein, was hier nicht der Fall war.
- Kein Einwand aufgrund eines Bilanzverlustes: Die Beklagte berief sich zudem auf einen angeblichen Bilanzverlust, um die Rückzahlung zu verweigern. Das Gericht stellte jedoch fest, dass dieser nicht ausreichend dargelegt wurde. Insbesondere wies es darauf hin, dass ein einmaliger Bilanzverlust nicht dauerhaft zur Verweigerung von Zahlungen führen kann.
- Zinsanspruch und vorgerichtliche Anwaltskosten: Da die Beklagte die Zahlung unberechtigt verweigerte, befand sie sich seit dem 1. Juli 2021 in Verzug. Daher sprach das Gericht dem Kläger Verzugszinsen und die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten zu.
Bedeutung für Investoren
Das Urteil stärkt die Rechte von Anlegern, die in Genussrechte investiert haben. Es zeigt, dass sich Emittenten nicht ohne Weiteres auf finanzielle Schwierigkeiten oder unklare Vertragsklauseln berufen können, um die Auszahlung fälliger Forderungen zu verhindern. Zudem wird deutlich, dass Vertragsklauseln, die Rückzahlungen unter unklaren Bedingungen hinauszögern, einer gerichtlichen Prüfung oft nicht standhalten.
Handlungsempfehlung für betroffene Anleger
Betroffene Anleger sollten ihre Genussrechtsbedingungen sorgfältig prüfen und sich nicht vorschnell mit Zahlungsaufschübungen abspeisen lassen. In vielen Fällen besteht ein rechtlicher Anspruch auf sofortige Auszahlung. Eine professionelle rechtliche Beratung kann dabei helfen, berechtigte Forderungen durchzusetzen und Rückzahlungsansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Unsere Kanzlei unterstützt Anleger dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Falls Sie betroffen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.