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Prospekthaftung

Prospekthaftung- Der Gesetzgeber stärkt stetig den Anlegerschutz und schafft für den Verbraucher zunehmend Transparenz. Denn Anleger müssen umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die Vermögensanlage informiert werden. Hierzu wurde u.a. im Juli 2019 die neue EU-Prospektverordnung erlassen, Verordnung (EU) 2017/1129

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Squeeze- Out-Verfahren

Squeeze- Out-Verfahren, Der Gesetzgeber hat seit dem Jahr 2002 die Möglichkeit eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären unter den §§ 327a ff. AktG in das deutsche Recht eingeführt. Die §§ 327a ff. AktG regeln, dass ein Aktionär, dem mindestens 95 Prozent der Anteile an der Gesellschaft gehören, die Möglichkeit hat, die Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung aus der Gesellschaft auszuschließen.

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