BGH klärt Umfang der Prüfpflicht für Anlagevermittler
Das Urteil des BGH betont die Bedeutung einer umfassenden und sorgfältigen Aufklärung durch Anlagevermittler, wobei diese nur dann weitergehende Nachforschungen anstellen müssen, wenn konkrete Zweifel an der Plausibilität der Anlage bestehen
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