Genussrechte zwangsweise in Aktien umgewandelt?
Wenn Ihnen Genussrechte ohne Ihre Zustimmung in nicht börsennotierte Aktien umgewandelt wurden, sollten Sie dies nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen handelt es sich nicht um eine legitime Sanierungsmaßnahme, sondern um eine rechtlich angreifbare Risikoverlagerung zulasten der Anleger.
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