BGH entscheidet über die Haftung eines Anlagevermittlers auch für spätere Anlageentscheidungen

Danach ist der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht, entgegen dem vom
BerGer. aufgestellten abstrakten Rechtssatz, nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage
nach dem Gespräch, in dem die Empfehlung ausgesprochen worden ist, begrenzt.
Vielmehr ist der Schutzzweck anhand des konkreten Vertrags im Wege der Auslegung (vgl. Rabel,
452 f.; Lange JZ 1976, 198 [202]) im Einzelfall zu ermitteln.

BGH entscheidet über die Haftung eines Anlagevermittlers auch für spätere Anlageentscheidungen Read More »