Zinsangaben bei Überziehungszinsen müssen transparenter sein!

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren (Urteile vom 29.06.2021, Az.: XI ZR 46/20  und Az.: XI ZR 19/20)  gegen die Deutsche Bank und die Sparda-Bank Hessen entschieden, dass eine Bank, die nach Kundengruppen differenzierte Zinssätze anbietet, diese nicht mit „bis zu 10,90 Prozent“ angeben darf.

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